Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege.
Die häusliche Pflege umfasst sowohl die Behandlungspflege, als auch die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Patienten. Sie findet im Haushalt des Versicherten oder bei einem Angehörigen statt und wird meist von einem Pflegedienst durchgeführt.
Der Pflegedienst übernimmt alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst, noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Leistungen der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege Leistungen, die im allgemeinen von einem Pflegedienst ausgeführt werden können, umfassen nach SGB V unter anderem:
- Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Drainagen, Überprüfung und Versorgung
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheter, Versorgung
- Krankenbeobachtung
- Magensonde, Legen und Wechseln
- Medikamentengabe
- PEG-Sondenversorgung
- Stomabehandlung
- Trachealkanülenmanagement
- Venenkatheter (Port), Versorgung
- Verbände
- uvm.
Abgrenzung zur Grundpflege
Die Behandlungspflege ist in Abgrenzung zur Grundpflege zu sehen. Zwar sind beide Formen der Pflege Teil der häuslichen Krankenpflege, jedoch umfasst die Grundpflege nicht medizinisch angeordnete Maßnahmen, sondern die Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Hierunter fallen beispielsweise die Körperpflege, das Essen anreichen und das An- und Auskleiden der Pflegebedürftigen. Diese Form der Pflege wird in der Regel von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse finanziell übernommen. Auch die Grundpflege kann von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Sie wird im Vergleich mit der Behandlungspflege als die leichter durchzuführende Pflegeform angesehen. Diese Ansicht ist allerdings umstritten, denn pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich auf ganzheitliche Pflege angewiesen.